Feuerbestattung

Altartafel.
Altartafel. Bild: © Jeanette Scheffert.

Ablauf einer Feuerbestattung

Die Feuerbestattung gehört neben der traditionellen Erdbestattung im Sarg zu den häufigsten Bestattungsarten. Die Feuerbestattung ist unter anderem günstiger als eine Erdbestattung

Der Verstorbene wird bei einer Feuerbestattung (auch Kremierung, Kremation oder Einäscherung genannt) in einem Sarg im Krematorium verbrannt und anschließend in einer Urne beigesetzt. Bevor der Verstorbene allerdings eingeäschert werden darf, müssen mindestens 48 Stunden nach der Todesfeststellung durch einen Arzt vergangen sein.

Bei der Feuerbestattung findet die Trauerfeier meist einige Tage vor der Einäscherung statt.

Angehörige haben die Möglichkeit Fotos oder andere persönliche Dinge mit dem Verstorbenen verbrannt werden können. 

Ist die Kremierung vollendet, wird die Urne amtlich verschlossen und erhält ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen.

Auch das Geburtsdatum, Sterbedatum, Kremationsdatum, die  Einäscherungsnummer und den Namen des Krematoriums stehen auf dem Schild. 

Wie lange dauert die Einäscherung?

Wird der Leichnam verbrannt dauert die Kremierung in der Regel 70 Minuten. Bei einer Temperatur von ca. 850 Grad wird der Verstorbene in einem Sarg verbrannt. In Deutschland herrscht die sogenannte Sargpflicht. Das heißt dass auch bei einer Einäscherung der Leichnam in einem Sarg liegen muss. Qualitativ sind die Särge für die Einäscherung minderwertiger als andere herkömmliche Särge für die Erdbestattung. Daher sind Särge für die Einäscherung um einiges preiswerter.

Voraussetzung für die Einäscherung

  • Der Leichnam muss eindeutig identifiziert werden
  • Es muss eine schriftliche Erklärung vorliegen seitens des Verstorbenen oder eines nahe stehenden Angehörigen
  • Ein Nachweis durch das Standesamt in das Sterbebuch muss vorliegen
  • Ein Gerichtsmediziner prüft ob ein unnatürlicher Tod vorliegt. Wenn der Verdacht vorliegt, wird eine Meldung zur Polizei gegeben, die diesen Fall überprüft. In diesem Fall wird der Verstorbene erst eingeäschert, wenn die Staatsanwaltschaft dies genehmigt.

Welche Leistungen bieten Bestattungsunternehmen

Nach einer Feuerbestattung besteht die Möglichkeit die Urne auf einem Friedhof, unter einem Baum oder auf hoher See beizusetzen.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, hilft Ihnen das Bestattungsinstitut weiter. Folgende Leistungen können beansprucht werden:

  • Die Überführung des Leichnams
  • Das einholen der Sterbeurkunde / und weiteren Formalitäten
  • Das Bestattungsunternehmen berät Sie bei der Wahl der Urne oder bei der Auswahl des Sarges
  • Auch bei der Hygiene des Verstorbenen, beim Ankleiden und das Einbetten des Leichnams steht das Bestattungsinstitut zur Seite
  • Die Ausbewahrung des Verstorbenen
  • Bei der Planung / Organisation der Trauerfeier

Wichtig: Vor der Einäscherung wird der Leichnam in einem Sarg aufbewahrt. In dieser Zeit können Angehörige vom Verstorbenen Abschied nehmen.

Was kostet eine Einäscherung?

Schaut man sich die Kosten einer Urnenbestattung einmal an, wird man feststellen, das sie günstiger ist als eine klassische Erdbestattung. In der Regel kann man mit Kosten mit mindestens 2.000 Euro rechnen. Je nachdem welche Urne man sich aussucht, können die Kosten natürlich schwanken.

Die Kosten für den Verbrennungssarg liegen in etwas zwischen 200 und 300 Euro

Auf dem Friedhof kann man die Urne entweder in einem Urnenwahlgrab oder einem Urnenreihengrab beisetzen. 

Urnenwahlgrab und deren Kosten:

Bei einem Urnenwahlgrab handelt es sich um ein Grab dessen Lage und Größe man sich frei aussuchen kann. Auch das Nutzungsrecht des Wahlgrabes ist in der Regel 20 bis 30 Jahre verlängerbar. Das kostet allerdings im Vergleich zum  Urnenreihengrab erheblich mehr. Unter anderem ist es auch möglich mehrere Grabstellen nebeneinander zu pachten. Die Kosten liegen hier je nach Region zwischen 190 Euro und 1800 Euro. 

Urnenreihengrab und deren Kosten:

Bei einem Urnenreihengrab legt die Friedhofsverwaltung die Lage fest an dem die Urne beigesetzt wird. Die Kosten liegen zwischen 500 Euro bis 1300 Euro je nach Region. Das Nutzungsrecht bei einem Urnenreihengrab ist nicht verlängerbar.

Asche auf privatem Grundstück streuen

Seit dem Jahr 2015 ist es in Bremen möglich die Asche des Verstorbenen auf dem privatem Grund zu streuen. Voraussetzung für diese Art der Beisetzung, ist das der Verstorbene seinen Wohnsitz in Bremen hatte und eine schriftliche Verfügung des Verstorbene vorliegt. 

In den meisten Bundesländern herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Das Bestattungsrecht in Deutschland ist somit Ländersache. 

Auch in NRW (Nordrhein Westfalen) ist der Friedhofszwang gelockert worden. Fragen Sie hierzu in Ihrem ortsansässigen Bestattungsunternehmen einmal nach. Dort wird man Ihnen weitere Auskünfte erteilen.

Es wäre mir eine Ehre für Sie singen zu drüfen.