Standesamtliche Trauung

Brautstrauß Standesamt.
Brautstrauß Standesamt. Bild: © Jeanette Scheffert.

Rechtkräftig heiraten

Bevor Sie in Deutschland kirchlich heiraten möchten, ist eine standesamtliche Trauung unerlässlich. Würde man dies nicht tun, dann wäre eine Ehe nicht rechtkräftig

Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird in der Stadt in der Sie wohnlich gemeldet sind, getätigt. Dafür reicht es völlig aus, wenn einer der Paare in dem Ort gemeldet ist. Besteht eventuell der Wunsch an einem anderen Ort standesamtlich zu heiraten, ist dies auch möglich. Fragen Sie hierzu einmal bei der Stadt nach, in der Regel werden die benötigten Unterlagen für die Eheschließung weitergeleitet. Welche Unterlagen für die Eheschließung vorgelegt werden müssen, schauen wir uns einmal genauer an.

Unterlagen, wenn beide Paare noch nicht verheiratet waren:

  • Auszug aus dem Geburtenregister 
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Meldebescheinigung (Nur vorzuzeigen, wenn Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten)

Unterlagen, wenn beide oder eines der Paare schonmal verheiratet waren:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. Meldebescheinigung wie oben
  • Auszug aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (ein rechtskräftiges Scheidungsurteil reicht hier allein nicht aus)

Sollten bei Ihnen andere Ausgangssituationen der Fall sein, wie zum Beispiel eine andere Staatsangehörigkeit oder das Sie Ihre letzte Eheschließung im Ausland geschlossen haben, dann wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Hier wird man Ihnen weitere Auskünfte erteilen, zu benötigten Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland.

Kleiner Tipp:

Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vorher beim zuständigen Standesamt anmelden.

Ablauf und Dauer einer standesamtlichen Trauung:

  • Sie als Brautpaar und Ihre Gäste werden durch den Standesbeamten begrüßt
  • Anschließend werden die Personalien des Brautpaares und ggf. der Trauzeugen mit verglichen,
  • Wenn alle Platz gefunden haben und die Papiere übereinstimmen, hält die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Ansprache für das Brautpaar.
  • Nun wird „DIE alles entscheidende Frage gestellt: Wollen Sie… Wenn Sie sich sicher sind, dann antworten Sie in der Regel mit „Ja ich will“
  • Jetzt folgt der Ringwechsel und danach der…
  • KUSS.
  • An dieser Stelle folgt das Vorlesen des Ehebucheintrages durch den Standesbeamten oder der Standesbeamtin,
  • Nun wird es formell und rechtskräftig. Die Unterschriften werden getätigt. 
  • Ab jetzt darf gratuliert werden. Sie sind verheiratet.

Nach der Eheschließung ist in der Regel auch ein Sektempfang möglich. Um auf Nummer sicher zu gehen, sprechen Sie das im Vorfeld einmal mit Ihrem Standesbeamten oder Ihrer Standesbeamtin ab.

Sektempfang beim Standesamt.
Sektempfang beim Standesamt. Bild: © Jeanette Scheffert.

Weitere wissenswerte Informationen und Anregungen zum Thema Standesamtliche Hochzeit können Sie in Kürze auf meinem Blog nachlesen.

Es wäre mir eine Ehre für Sie singen zu dürfen.